und vor allem fileür die einzelnen Fahrstunden (Pflichtfahrten und „normale“ Übungsfahrten) nimmt und welche Gebühren sie für die Anmeldung zur Prüfung erhebt, bleibt ganz alleine ihr überlassen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass alle fileünf Jahre erneut zusätzliche Kosten fileür den LKW-Führerschein auf die Inhaber zukomm